Bereits im März haben wir über Gaming im Schweizer Parlament berichtet. Das damals angesprochene Gesetz liegt in der finalen Fassung vor und wurde von den beiden Räten angenommen. Inwiefern betrifft das neue “Game-Gesetz” die eSport-Szene?
Das neue Bundesgesetz über den Jugendschutz in den Bereichen Film und Videospielen liegt final vor und tritt am 19. Januar in Kraft, wenn das Referendum nicht zustande kommt. Was würde sich ändern, wenn es angenommen wird?
Alterskontrolle beim Verkauf von Games
Wenn das Gesetz angenommen wird, müssen bis in spätestens zwei Jahren in der ganzen Schweiz verbindliche Alterskennzeichnungen vorliegen. GameRights vermutet, dass die Schweiz vielen weiteren europäischen Ländern folgt und den PEGI-Standard übernehmen wird.
Neu sind diese Alterskennzeichnungen für Videospielhändler verbindlich. Es dürfen Testeinkäufe durch den Kanton durchgeführt werden und Händler, die Spiele an zu junge Gamer*innen verkaufen, werden gebüsst.
Wer kauft denn überhaupt noch physische Games? Aber auch für Online-Käufe sieht das Parlament eine Änderung vor. Online-Anbieter wie Steam müssen mindestens eine der folgenden Massnahmen einleiten:
- die Einrichtung und den Betrieb eines Systems zur Alterskontrolle vor der erstmaligen Nutzung des Dienstes
- die Einrichtung und den Betrieb eines Systems, mit dem die Nutzerinnen und Nutzer dem Plattformdienst Inhalte melden können, die für Minderjährige nicht geeignet sind
Dem Parlament ist bewusst, dass es schwierig ist, Online-Verkäufe zu kontrollieren. Mit genügend Motivation wird (aus eigener Erfahrung) Online schnell ein Schlupfloch gefunden.
Die Alterskontrolle betrifft neben dem Verkauf von Games auch diverse Online-Plattformen, die Videocontent zur Verfügung stellen. Wer ein Youtube-Video schauen will, muss künftig sein Alter verifizieren. Ebenfalls vor der ersten Nutzung. Auch für vollkommen jugendfreie Inhalte. Der Gesetzgeber schlägt dafür vor, dass man einen Account erstellen und seine ID einsenden muss. Dasselbe gilt für Twitch, TikTok und alle vergleichbaren Livestreaming-Plattformen.
Und was ist mit unseren LAN-Partys?
Tangiert die Alterskontrolle auch LAN-Partys oder eSports-Turniere? Nein. Die Organisatoren von LAN-Partys müssen sich nicht davor fürchten, dass die Kantone sie künftig für den Einlass von zu jungen Gamer*innen büssen.
Auch bei den Turnieren ändert sich nichts. Wie bereits in der Vergangenheit praktiziert, dürfen minderjährige Personen nur an einem Turnier von einem alterstechnisch ungeeigneten Games mitmachen, wenn die schriftliche Einwilligung eines Elternteils vorliegt.
Warum kommen die LAN-Betreiber*innen so glimpflich davon? Das neue Gesetz bezieht sich auf Organisationen, die Menschen Zugang zu Games ermöglichen. Gemäss einer Botschaft des Bundesrates vom 11.09.2020 (Seite 59) macht das ein Veranstalter einer LAN-Party nicht. Sie stellen nur die Infrastruktur zur Verfügung, also Internetzugang, Tische und so weiter.
LAN-Partys sind also nur vom neuen Gesetz betroffen, wenn sie eine Konsolen-Ecke oder etwas Ähnliches anbieten, wo Besucher*innen Videospiele spielen können.
Dann muss der Veranstalter sicherstellen, dass die spielbaren Games nicht von zu jungen Gamer*innen gespielt werden können. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:
- Der Gamer oder die Gamerin ist in Begleitung einer volljährigen Person, die mindestens 10 Jahre älter als sie ist (ja, ein 17-Jähriger muss von einer mindestens 27 Jahre alten Person begleitet werden)
- Der Gamer oder die Gamerin unterschreitet das erforderliche Mindestalter nicht um mehr als zwei Jahre und das Game hat kein PEGI 18+ Rating
Das neue Gesetz bringt Einschränkungen für verschiedene Akteure der Videospielbranche, der Videoplattformbranche und für Livestreamingdienste. LAN-Partys, Turniere und Messen leiden aber nicht gross darunter. Darüber darf man sich als Gamer*in auch mal freuen.
Ob die restlichen Massnahmen sinnvoll und in der Realität anwendbar sind, ist eine andere Frage. Momentan sammeln die Gegner des Gesetzes noch Unterschriften für ihr Referendum. Noch ist also nichts in Stein gemeisselt.
Antworten